Kinder und Jugendliche auch in 2025 mit verbotenem Weichmacher belastet

Vor zwei Jahren hat das Umweltbundesamt (UBA) Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin von Erwachsenen nachgewiesen. MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP), der als fortpflanzungsschädigend gilt und deshalb in der EU nicht zugelassen ist. Die Funde ließen sich auf eine Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurückführen. Aktuell untersucht das UBA Urinproben von Kindern und Jugendlichen. Ergebnis: In 92 Prozent der im Frühjahr und Sommer 2025 gesammelten Proben wurde MnHexP nachgewiesen. Ein Prozent der Urinproben überschritt den vor zwei Jahren von der Kommission Human-Biomonitoring abgeleiteten Beurteilungswert. Neben MnHexP sind Menschen weiteren fortpflanzungsschädigenden Weichmachern ausgesetzt, so dass jede vermeidbare Quelle eliminiert werden sollte.