Der Europäische CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) wird deutlich vereinfacht. Der Mechanismus für Carbon Leakage-Schutz und damit gegen eine Verlagerung industrieller Produktion außerhalb Europas wird auf große Importmengen relevanter Grundstoffe begrenzt, die außerhalb der EU hergestellt werden. Kleinimporteure im Bereich der Grundstoffindustrie sind von den Pflichten ab 1. Januar 2026 ausgenommen. Ab 2026 gilt ein Schwellenwert von 50 Tonnen relevanter Grund- und Rohstoffe pro Jahr. Damit entfällt für kleine Unternehmen künftig die Pflicht zur Teilnahme am CBAM und der damit verbundene bürokratische Aufwand. Die enorme Entlastung geht einher mit der Einhaltung der Klimaziele und trägt zu fairen Wettbewerbsbedingungen der deutschen und europäischen Wirtschaft bei. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des sogenannten „Omnibus-Pakets I“ umfassende Vereinfachungen für den CBAM beschlossen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Umweltbundesamt (UBA) begrüßen diese Novellierung. Die Bundesregierung hatte sich maßgeblich für diese Erleichterungen eingesetzt.
			